DoHa (Abschnitt Münster) und DoMa: Erörterungstermine durchgeführt 

9. Januar 2025

Die Erörterungstermine (EÖT) für die Wasserstoffleitungen Dorsten-Marl (DoMa) und Dorsten-Hamborn (DoHa / Abschnitt Münster) haben am 16. und 17. Dezember 2024 im Gemeinschaftshaus Wulfen in Dorsten im Zuge der Planfeststellungsverfahren stattgefunden. Die Leitung des EÖT hatte die hier zuständige Bezirksregierung Münster. Der Termin fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Presse statt.

Die Leitung DoHa wird in zwei Abschnitten genehmigt, da sie durch zwei Regierungsbezirke verläuft. Für den nördlichen Abschnitt ist die Bezirksregierung Münster zuständig, für den südlichen die Bezirksregierung Düsseldorf. Für die DoHa (Abschnitt Düsseldorf) ist ein EÖT für das Frühjahr 2025 geplant.

Im Vorfeld der Erörterungstermine im Dezember konnten sich alle beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden zuvor schriftlich bei der Bezirksregierung auf Grundlage der Planfeststellungsunterlagen zu den Vorhaben äußern. Auf den Erörterungsterminen hatten alle Stellungnehmenden die Möglichkeit, ihre schriftlichen Anmerkungen auch mündlich mit der Genehmigungsbehörde und der Vorhabenträgerin OGE zu diskutieren. Ziel der Erörterung ist ein Ausgleich oder eine Abstimmung zwischen den Belangen der Einwender und den Interessen des Vorhabenträgers. Die Bezirksregierung Münster hat die Unterlagen gesichtet und die Planfeststellungsbeschlüsse für DoMa und DoHa (Abschnitt Münster) werden für Winter 2025/26 erwartet. Der Beschluss ist mit einer Baugenehmigung vergleichbar. 

Mit Abschluss der Planfeststellungverfahrens können die Bauarbeiten beginnen. Somit ist für DoMa und für DoHa (Abschnitt Münster) geplant, dass ab Winter 2025/26 bauvorbereitende Maßnahmen (z.B. Holzeinschlag) stattfinden. Der eigentliche Bau ist für beide Projekte dann ab etwa Anfang März 2026 vorgesehen. Beim Düsseldorfer Abschnitt beginnt der Bau im Frühjahr 2027. Die Leitungen DoHa und DoMa sollen Ende 2027 ihren Betrieb aufnehmen. 

Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein behördliches Verfahren, das die Planung und Realisierung von größeren Infrastrukturprojekten genehmigt. 

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