DoHa: Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

23. September 2024

Nachdem OGE bereits am 21. Juni 2024 die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren für die Wasserstoffneubauleitung Dorsten – Hamborn (DoHa) im Bereich der Bezirksregierung Münster abgegeben hat, ist nun ein weiterer Meilenstein erreicht. Am 23. August erfolgte die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen den Leitungsabschnitt im Regierungsbezirk Düsseldorf durch OGE. Gemeinsam mit dem Projektpartner Thyssengas strebt OGE damit die notwendige Genehmigung für die DoHa-Neubauleitung an. Das Projekt wird die Energieversorgung mit Wasserstoff für die grüne Transformation im Ruhrgebiet sichern.

Nachdem der 600 Meter breite Trassenkorridor im Raumordnungsverfahren festgelegt wurde, beginnt nun das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für die tatsächliche Trassenführung. Darin wägt die zuständige Genehmigungsbehörde das Bauvorhaben gegen alle öffentlichen und privaten Belange ab. Betroffene Träger öffentlicher Belange, Eigentümer und Pächter haben in diesem Verfahren die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Vorhaben einzubringen. Die Antragsunterlagen sind bis zum 22.10.2024 auf der Internetseite der Bezirksregion Düsseldorf öffentlich einsehbar. Einwendungen können bis zum 22.11.2024 erhoben werden.

Bei einem späteren Erörterungstermin werden die eingereichten Stellungnahmen mit der Vorhabenträgerin OGE, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie den Trägern öffentlicher Belange, Behörden, Verbänden, Organisationen, Städten und Gemeinden besprochen. Der Bau des Abschnitts der DoHa innerhalb des Regierungsbezirks Münster soll im Jahr 2026 erfolgen. Der Bau des Abschnitts im Regierungsbezirk Düsseldorf wird im Jahr 2027 umgesetzt. Die gesamte DoHa-Leitung soll bis Ende 2027 in Betrieb gehen.

Die Antragsunterlagen finden Sie hier.

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