DoHa: Planfeststellungsunterlagen bei Bezirksregierung Münster wurden eingereicht
1. August 2024
Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Planung der Wasserstoffneubauleitung Dorsten – Hamborn (DoHa) ist erreicht: Am 21. Juni 2024 hat OGE die Antragsunterlagen für den Abschnitt des Planfeststellungsverfahrens im Bereich der Bezirksregierung Münster abgegeben. Im August wird OGE die Antragsunterlagen für den Leitungsabschnitt innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf einreichen. Damit strebt OGE gemeinsam mit dem Projektpartner Thyssengas die notwenige Genehmigung für die DoHa-Neubauleitung an. Das Vorhaben wird die Energieversorgung mit Wasserstoff für die grüne Transformation im Ruhrgebiet sichern.
Nachdem im Raumordnungsverfahren der 600 Meter breite Trassenkorridor festgelegt wurde, beginnt mit dem Planfeststellungsverfahren das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für die endgültige genaue Trassenführung. Darin wägt die zuständige Genehmigungsbehörde das Bauvorhaben gegen alle öffentlichen und privaten Belange ab. Betroffene Träger öffentlicher Belange, Eigentümer und Pächter haben in diesem Verfahren die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Vorhaben zu erheben. In der Zeit vom 31.07.2024 bis zum 30.08.2024 werden die Antragsunterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster öffentlich ausgelegt.
Bei einem späteren Erörterungstermin werden die eingereichten Stellungnahmen mit der Vorhabenträgerin OGE, der Bezirksregierung Münster sowie den Trägern öffentlicher Belange, Behörden, Verbänden, Organisationen, Städten und Gemeinden erörtert. Die öffentlich-rechtliche Genehmigung der Baumaßnahmen, der Planfeststellungsbeschluss, für den Abschnitt Münster soll bis Dezember 2025 erfolgen. Der Bau des Abschnitts der DoHa innerhalb des Regierungsbezirks Münster soll in 2026 erfolgen. Der Bau des Abschnitts in Düsseldorf wird in 2027 umgesetzt und die gesamte DoHa Leitung soll bis Ende 2027 in Betrieb gehen.
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DoHa: Planfeststellungsunterlagen bei Bezirksregierung Münster wurden eingereicht
Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Planung der Wasserstoffneubauleitung Dorsten – Hamborn (DoHa) ist erreicht: Am 21. Juni 2024 hat OGE die Antragsunterlagen für den Abschnitt des Planfeststellungsverfahrens im Bereich der Bezirksregierung Münster abgegeben. Im August wird OGE die Antragsunterlagen für den Leitungsabschnitt innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf einreichen. Damit strebt OGE gemeinsam mit dem Projektpartner Thyssengas die notwenige Genehmigung für die DoHa-Neubauleitung an. Das Vorhaben wird die Energieversorgung mit Wasserstoff für die grüne Transformation im Ruhrgebiet sichern.
Nachdem im Raumordnungsverfahren der 600 Meter breite Trassenkorridor festgelegt wurde, beginnt mit dem Planfeststellungsverfahren das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für die endgültige genaue Trassenführung. Darin wägt die zuständige Genehmigungsbehörde das Bauvorhaben gegen alle öffentlichen und privaten Belange ab. Betroffene Träger öffentlicher Belange, Eigentümer und Pächter haben in diesem Verfahren die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Vorhaben zu erheben. In der Zeit vom 31.07.2024 bis zum 30.08.2024 werden die Antragsunterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster öffentlich ausgelegt.
Bei einem späteren Erörterungstermin werden die eingereichten Stellungnahmen mit der Vorhabenträgerin OGE, der Bezirksregierung Münster sowie den Trägern öffentlicher Belange, Behörden, Verbänden, Organisationen, Städten und Gemeinden erörtert. Die öffentlich-rechtliche Genehmigung der Baumaßnahmen, der Planfeststellungsbeschluss, für den Abschnitt Münster soll bis Dezember 2025 erfolgen. Der Bau des Abschnitts der DoHa innerhalb des Regierungsbezirks Münster soll in 2026 erfolgen. Der Bau des Abschnitts in Düsseldorf wird in 2027 umgesetzt und die gesamte DoHa Leitung soll bis Ende 2027 in Betrieb gehen.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier.