OGE und Landwirtschaftsverbände WLV und RLV einigen sich auf Rahmenregelung für GET H2-Wasserstoffprojekte
23. Februar 2024
Für die Wasserstoffleitungen im GET H2 NETZ wurde eine Rahmenregelung getroffen. Diese wurde gemeinsam mit der Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH, den Projektpartnern Nowega GmbH und Thyssengas GmbH sowie dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband (RLV) abgestimmt. Diese Regelung gilt auch für die OGE-Erdgasleitungen Marbeck-Heiden (MaHei) und Heiden-Dorsten (HeiDo). Die Regelung klärt Fragen zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und ist ein wichtiger Schritt für den bevorstehenden Rechtserwerb.
Rahmenregelung für das GET H2 NETZ
Die Regelung zielt darauf ab, den Umgang mit land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Freiflächen von Privateigentümern zu definieren. Die Regelung bietet die Basis für die individuellen Regelungen mit den Landwirten rund um die Themen Entschädigung, Bodenschutz, Rekultivierungsmaßnahmen und Haftung. Der stete Austausch mit den Landwirten und den zuständigen Landwirtschaftsverbänden hat dabei für OGE einen hohen Stellenwert. „Die Anliegen der Landwirte haben bei der Planung und Errichtung eine wichtige Bedeutung, denn ein großer Teil der Leitungen verläuft über landwirtschaftlich genutzte Flächen“, erklärt Projektleiter Andre Graßmann. „Transparenz und Augenhöhe sind uns im gemeinsamen Dialog deswegen besonders wichtig.“ Frank Teiber, Leiter im Liegenschaftsrecht ergänzt: „Wir handeln deswegen in persönlichen Gesprächen mit den Eigentümern und Pächtern individuelle Verträge aus. Die Rahmenregelung bietet dabei die einheitliche Grundlage für diese Vertragsabschlüsse“.
Eigentümer- und Pächterversammlungen
Die Rahmenregelung wird in ihren Kernpunkten in nichtöffentlichen Eigentümer- und Pächterversammlungen vorgestellt. Die Versammlung für die Eigentümer und Pächter entlang der geplanten Wasserstoffleitung Heek – Epe (HEp) fand bereits am 13.02.2024 statt. Dort wurden ca. 60 Pächter und Eigentümer über die Rahmenregelung informiert. Darüber hinaus wurden Fragen beantwortet und die nächsten Projektschritte skizziert. Auch für die Wasserstoffleitungen Dorsten – Hamborn (DoHa) und Dorsten – Marl (DoMa) sowie für die Erdgasversorgungsleitungen Marbeck – Heiden (MaHei) und Heiden – Dorsten (HeiDo) werden zeitnah Eigentümer- und Pächterversammlungen durchgeführt. Die von den Leitungen berührten Eigentümer und Pächter werden postalisch zu den jeweiligen Versammlungen eingeladen.
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Für die Wasserstoffleitungen im GET H2 NETZ wurde eine Rahmenregelung getroffen. Diese wurde gemeinsam mit der Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH, den Projektpartnern Nowega GmbH und Thyssengas GmbH sowie dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband (RLV) abgestimmt. Diese Regelung gilt auch für die OGE-Erdgasleitungen Marbeck-Heiden (MaHei) und Heiden-Dorsten (HeiDo). Die Regelung klärt Fragen zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und ist ein wichtiger Schritt für den bevorstehenden Rechtserwerb.
Rahmenregelung für das GET H2 NETZ
Die Regelung zielt darauf ab, den Umgang mit land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Freiflächen von Privateigentümern zu definieren. Die Regelung bietet die Basis für die individuellen Regelungen mit den Landwirten rund um die Themen Entschädigung, Bodenschutz, Rekultivierungsmaßnahmen und Haftung. Der stete Austausch mit den Landwirten und den zuständigen Landwirtschaftsverbänden hat dabei für OGE einen hohen Stellenwert. „Die Anliegen der Landwirte haben bei der Planung und Errichtung eine wichtige Bedeutung, denn ein großer Teil der Leitungen verläuft über landwirtschaftlich genutzte Flächen“, erklärt Projektleiter Andre Graßmann. „Transparenz und Augenhöhe sind uns im gemeinsamen Dialog deswegen besonders wichtig.“ Frank Teiber, Leiter im Liegenschaftsrecht ergänzt: „Wir handeln deswegen in persönlichen Gesprächen mit den Eigentümern und Pächtern individuelle Verträge aus. Die Rahmenregelung bietet dabei die einheitliche Grundlage für diese Vertragsabschlüsse“.
Eigentümer- und Pächterversammlungen
Die Rahmenregelung wird in ihren Kernpunkten in nichtöffentlichen Eigentümer- und Pächterversammlungen vorgestellt. Die Versammlung für die Eigentümer und Pächter entlang der geplanten Wasserstoffleitung Heek – Epe (HEp) fand bereits am 13.02.2024 statt. Dort wurden ca. 60 Pächter und Eigentümer über die Rahmenregelung informiert. Darüber hinaus wurden Fragen beantwortet und die nächsten Projektschritte skizziert. Auch für die Wasserstoffleitungen Dorsten – Hamborn (DoHa) und Dorsten – Marl (DoMa) sowie für die Erdgasversorgungsleitungen Marbeck – Heiden (MaHei) und Heiden – Dorsten (HeiDo) werden zeitnah Eigentümer- und Pächterversammlungen durchgeführt. Die von den Leitungen berührten Eigentümer und Pächter werden postalisch zu den jeweiligen Versammlungen eingeladen.