DoMa: Raumordnungsverfahren erfolgreich abgeschlossen

19. Dezember 2022

Das Raumordnungsverfahren (ROV) der geplanten Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Marl (DoMa) wurde mit der raumordnerischen Beurteilung vom 11. November 2022 erfolgreich abgeschlossen.

Im ROV bewertete die zuständige Behörde (Regionalverband Ruhr) die grundsätzliche Raumverträglichkeit des Projektes anhand der zuvor im Scoping-Termin abgestimmten Kriterien. Alle beteiligten Städte, Gemeinden und Träger öffentlicher Belange konnten im Zeitraum von Mai bis Juli 2022 Stellungnahmen zu den Planungsunterlagen abgeben. In einem Erörterungstermin im September 2022 bestand die Möglichkeit, diese Stellungnahmen auch mündlich mit dem Regionalverband Ruhr und dem Vorhabensträger OGE zu erörtern. Mit dem Abschluss der raumordnerischen Beurteilung hat der Regionalverbund einen 600 Meter breiten Trassenkorridor festgelegt, in welchem nun der konkrete Trassenverlauf geplant wird.

Im Rahmen des ROV informierte OGE die interessierte Öffentlichkeit und planungsbegleitende Arbeitskreise intensiv, unteranderem Ende März 2022 mit Dialogmärkten in Dorsten und Marl.

Als nächster Projektschritt folgt das Planfeststellungsverfahren (PFV). Im PFV wird der endgültige Trassenverlauf geplant und genehmigt. Außerdem werden unter anderem Kompensationsmaßnahmen für den vorübergehenden Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt. Die Antragstrasse verläuft innerhalb des raumgeordneten Korridors. Alle vom Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange werden in das Genehmigungsverfahren eingebunden. Die Einreichung der Antragsunterlagen bei der Bezirksregierung Münster ist aktuell für Anfang 2024 geplant.

Konkret sind im Rahmen der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung unter anderem Dialogmärkte und Eigentümerversammlungen geplant. Hier werden interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich näher über Projekt und Planungsstand zu informieren. Des Weiteren besteht im formellen Verfahren die Möglichkeit zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen / Einwendungen und zur Diskussion dieser im Zuge eines Erörterungstermins.

Das PFV endet mit der Zustellung des sogenannten Planfeststellungsbeschlusses (PFB), was nach aktueller Planung bis Ende 2025 erfolgt. Der Baubeginn soll Anfang 2026 erfolgen, mit einer geplanten Inbetriebnahme bis Ende 2026.

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