Das Raumordnungsverfahren (ROV) der geplanten Wasserstoffleitung zwischen Heek und Epe (HEp) wurde mit der raumordnerischen Beurteilung vom 22. September 2022 erfolgreich abgeschlossen.
Im ROV bewertete die zuständige Behörde (Bezirksregierung Münster) die grundsätzliche Raumverträglichkeit des Projektes anhand der zuvor im Scoping-Termin abgestimmten Kriterien. Beteiligte Städte und Kommunen sowie Träger öffentlicher Belange konnten sich während des Verfahrens schriftlich zum Projekt äußern. Auf einem Erörterungstermin am 11. August Bestand darüber hinaus die Möglichkeit, die vorher eingereichten schriftlichen Stellungnahmen auch mündlich mit der Bezirksregierung Münster und dem Vorhabensträger OGE zu diskutieren. Mit dem Abschluss der raumordnerischen Beurteilung hat die Bezirksregierung Münster einen 600 Meter breiten Trassenkorridor festgelegt, in welchem nun der konkrete Trassenverlauf geplant wird.
Im Rahmen des ROV informierte OGE die interessierte Öffentlichkeit und planungsbegleitende Arbeitskreise intensiv, unter anderem auf einem Dialogabend im Heeker Rathaus am 10. März.
Als nächster Projektschritt folgt das Planfeststellungsverfahren (PFV). Im PFV wird der genaue und endgültige Trassenverlauf genehmigt und Kompensationsmaßnahmen für den vorrübergehenden Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt. Die Antragstrasse fußt auf den Ergebnissen aus dem Raumordnungsverfahren, dem sogenannten raumgeordneten Korridor. Alle vom Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange sind in das Genehmigungsverfahren eingebunden.
Konkret sind im Rahmen der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren unter anderem Dialogmärkte und Eigentümerversammlungen geplant. Hier werden interessierte und betroffene Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit haben, sich näher über Projekt und Planungsstand zu informieren. Im Anschluss werden die Antragsunterlagen zum PFV eingereicht, was aktuell für August 2023 geplant ist. Die beteiligten Städte und Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie vom Projekt berührte Privatpersonen haben dann die Möglichkeit schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Wie bereits im ROV besteht zusätzlich die Möglichkeit, diese Stellungnahmen auf einem Erörterungstermin mündlich mit der Bezirksregierung Münster und OGE zu diskutieren.
Das PFV endet mit der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB), was nach aktueller Planung bis Ende 2024 erfolgt. Die Leitung soll dann in 2025 errichtet und bis Ende 2025 in Betrieb genommen werden.
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HEp: Raumordnungsverfahren erfolgreich abgeschlossen
Das Raumordnungsverfahren (ROV) der geplanten Wasserstoffleitung zwischen Heek und Epe (HEp) wurde mit der raumordnerischen Beurteilung vom 22. September 2022 erfolgreich abgeschlossen.
Im ROV bewertete die zuständige Behörde (Bezirksregierung Münster) die grundsätzliche Raumverträglichkeit des Projektes anhand der zuvor im Scoping-Termin abgestimmten Kriterien. Beteiligte Städte und Kommunen sowie Träger öffentlicher Belange konnten sich während des Verfahrens schriftlich zum Projekt äußern. Auf einem Erörterungstermin am 11. August Bestand darüber hinaus die Möglichkeit, die vorher eingereichten schriftlichen Stellungnahmen auch mündlich mit der Bezirksregierung Münster und dem Vorhabensträger OGE zu diskutieren. Mit dem Abschluss der raumordnerischen Beurteilung hat die Bezirksregierung Münster einen 600 Meter breiten Trassenkorridor festgelegt, in welchem nun der konkrete Trassenverlauf geplant wird.
Im Rahmen des ROV informierte OGE die interessierte Öffentlichkeit und planungsbegleitende Arbeitskreise intensiv, unter anderem auf einem Dialogabend im Heeker Rathaus am 10. März.
Als nächster Projektschritt folgt das Planfeststellungsverfahren (PFV). Im PFV wird der genaue und endgültige Trassenverlauf genehmigt und Kompensationsmaßnahmen für den vorrübergehenden Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt. Die Antragstrasse fußt auf den Ergebnissen aus dem Raumordnungsverfahren, dem sogenannten raumgeordneten Korridor. Alle vom Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange sind in das Genehmigungsverfahren eingebunden.
Konkret sind im Rahmen der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren unter anderem Dialogmärkte und Eigentümerversammlungen geplant. Hier werden interessierte und betroffene Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit haben, sich näher über Projekt und Planungsstand zu informieren. Im Anschluss werden die Antragsunterlagen zum PFV eingereicht, was aktuell für August 2023 geplant ist. Die beteiligten Städte und Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie vom Projekt berührte Privatpersonen haben dann die Möglichkeit schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Wie bereits im ROV besteht zusätzlich die Möglichkeit, diese Stellungnahmen auf einem Erörterungstermin mündlich mit der Bezirksregierung Münster und OGE zu diskutieren.
Das PFV endet mit der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB), was nach aktueller Planung bis Ende 2024 erfolgt. Die Leitung soll dann in 2025 errichtet und bis Ende 2025 in Betrieb genommen werden.