Umstellung LEITUNGEN 13 und 13/5
Die Leitungen 13 und 13/5 verlaufen zwischen Emsbüren im Landkreis Emsland über Legden im Kreis Borken bis nach Dorsten im Kreis Recklinghausen. Die ehemalige Erdgasleitung wird für den Transport von Wasserstoff umgestellt. Partner in diesem Projekt sind die Open Grid Europe GmbH (50 Prozent) und Nowega (50 Prozent).
Wo es geht, nutzen wir bestehende Leitungen.
Bedingt durch den sukzessiven Rückgang der Erdgasförderung in Deutschland und den Niederlanden, werden einzelne Leitungen des bestehenden Erdgasnetzes in Zukunft nicht mehr für den Transport von Erdgas benötigt. Gleichzeitig wächst in der Region die Nachfrage nach Wasserstoff. Daher bietet sich die herausragende Möglichkeit, diese nicht mehr benötigten Leitungen künftig für den Transport von Wasserstoff zu nutzen.
Der grüne Wasserstoff soll im niedersächsischen Lingen aus Strom, der durch Windkraftanlagen erzeugt wird, produziert werden. Dazu entsteht am RWE Kraftwerksstandort eine Elektrolyseanlage mit einer Leistung von mehr als 100 MW. Der Wasserstoff wird über die umgestellte Infrastruktur zu den industriellen Abnehmern transportiert. Dies wird im ersten Schritt im Verbund mit weiteren Leitungsnetzbetreibern (Nowega, Evonik) erreicht. Mit der Umstellung der Leitung Nr. 13 und Leitung Nr. 13/5 wird der erste Schritt für das zukünftige Wasserstoffnetz gemacht. Das Netz soll in einer späteren Ausbaustufe von Lingen bis ins Ruhrgebiet und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter reichen. Mehr Informationen zum Ausbau bis 2030 finden Sie bei der GET H2 Initiative.
- Dabei gliedern sich die Leitungen Nr. 13/5 in den Abschnitt Emsbüren – Bad Bentheim und die Leitung Nr. 13 in die Abschnitte: Bad Bentheim – Legden und Legden – Dorsten.
- Im ersten Schritt werden die Ltg. 13/5 und der Abschnitt Bad Bentheim – Legden nach derzeitigen Planungen bis Mitte 2024 auf Wasserstoff umgestellt.
- Die daraus resultierenden punktuellen (Umbau-)Maßnahmen sind ab dem Jahr 2023 geplant.
- Während der Umstellung werden Arbeiten an den Stationen in Emsbüren, Bad Bentheim, Westerbauerschaft, Ochtrup, Nienborg, Heek, Asbeck und Legden erfolgen.
Bei der Leitung 13 und 13/5 handelt es sich um eine genehmigte Bestandsleitung. Die Genehmigung gilt auch bei einem Wechsel des Transportmediums von Erdgas auf Wasserstoff. Für die Umstellung auf Wasserstoff müssen, wie bereits oben aufgeführt, die vorhandenen Schieberstationen ausgebaut, umgebaut oder neu gebaut werden, da diese als einziger Bestandteil aktuell nicht Wasserstofftauglich sind. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz sind diese Änderung als unwesentliche Änderungen einzustufen, so dass kein Planfeststellungsverfahren notwendig ist und nur ein Anzeigeverfahren durchgeführt werden muss.
Der Abschnitt Legden – Dorsten der Ltg. 13 soll bis 2026 auf Wasserstoff umgestellt werden.
Als Teil des Projektes GET H2 Nukleus wird die Umstellung der Leitungen 13 und 13/5 als Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) anerkannt. Dies ermöglicht eine Förderung durch Bund und Länder. Nachdem im vergangenen Jahr das Energiewirtschaftsgesetz durch den Bundestag für solche Wasserstoffprojekte erweitert wurde, ist beabsichtigt noch in diesem Jahr die erforderlichen Genehmigungen für die Umstellung bei der jeweils zuständigen Landesbehörde zu beantragen.
Die Leitungen 13 und 13/5 gehören zum GET H2 Netz, mit dem die zukunftsfähige Wasserstoffinfrastruktur in der Region entsteht. Damit ermöglichen OGE und Nowega zahlreichen Abnehmern entlang der Leitungen einen Anschluss an die Versorgung mit Wasserstoff.
FAQ
Haben Sie noch Fragen zu dem Thema Wasserstoff oder den Projekten? Hier finden Sie die Antworten.
Kann in Erdgasleitungen Wasserstoff transportiert werden?
Ja. OGE, Nowega, Thyssengas und die anderen deutschen Fernleitungsnetzbetreiber haben das technische Knowhow.
Die Pipelines des Erdgas-Fernleitungsnetzes sind aus Stahl. Die eingesetzten Stähle sind zum Transport von Wasserstoff grundsätzlich geeignet. In Deutschland gibt es bereits einige regional begrenzte Wasserstoffnetze, die von Industrieunternehmen betrieben werden. Deren Pipelines sind ebenfalls aus Stahl und mit denen des Fernleitungsnetzes vergleichbar. Der GET H2 Partner Evonik hat zudem bereits umfangreiche Erfahrungen aus erfolgten Umstellungen.
Wie erfolgt die Umstellung?
Im Vorfeld der Umstellung findet eine technische Prüfung durch unabhängige Sachverständige statt. Im Fall des GET H2 NETZ ist das der TÜV Süd. Je nachdem, wie die Gutachten ausfallen, müssen erforderliche technische Anpassungen umgesetzt werden. Parallel wird ein behördliches Genehmigungsverfahren durchgeführt. Erst wenn auf allen Ebenen die Eignung für einen sicheren Transport festgestellt wurde, erfolgt die Umstellung auf Wasserstoff.
Was ist ein „Anzeigeverfahren“?
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) betrachtet Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern. Alle Maßnahmen (Neubau oder Umbau) mit einem Durchmesser ab 300 mm sind entsprechend planfeststellungsbedürftig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass man sich gemäß §43 f (EnWG) von der Planfeststellung befreien lässt. Hierzu muss das hier genannte Anzeigeverfahren bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde eingereicht werden. Inhalt der Antragsunterlagen eines Anzeigeverfahrens sind die technische Beschreibung, die planerische Ausgestaltung, die umweltfachliche Prüfung, die Zustimmungen aller betroffener Grundstückseigentümer / Bewirtschafter und Träger öffentlicher Belange (Behörden). Die Planfeststellungsbehörde prüft das Einvernehmen mit allen Betroffen und erteilt, wenn das Einvernehmen bestätigt werden kann, die Freistellung von der Planfeststellung.
KONTAKT
Für Fragen rund um die Projekte steht Ihnen unsere Pressestelle zur Verfügung.
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